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Verbrechen gegen die Menschlichkeit Klage gegen Bush, Cheney, Rumsfeld und andere eingereicht
Francis A. Boyle, ein US-Professor für Völkerrecht, hat beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen Bush, Cheney und andere führende Vertreter der Bush-Administration Klage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht.
INFORMATION CLEARING HOUSE, 20.01.10
( http://www.informationclearinghouse.info/article24447.htm )
Über den oben angegebenen Link kann auch die Klageschrift, die der US-Rechtsprofessor Francis A, Boyle beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht hat, im Originaltext aufgerufen werden.
Professor Francis A. Boyle von der juristischen Fakultät der University of Illinois, die in Champaign, USA, zu Hausse ist, hat bei der Anklagebehörde des International Criminal Court / ICC [des Internationalen Strafgerichtshofs, s. http://www.icc-cpi.int/Menus/ICC und http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Strafgerichtshof ] in Den Haag Klage gegen die beschuldigten US-Bürger George W. Bush, Richard Cheney, Donald Rumsfeld, George Tenet, Condoleezza Rice und Alberto Gonzales eingereicht – wegen ihrer kriminellen Politik und der Praxis der “Extraordinary Renditions” [der illegalen Verschleppungen], die sie bei etwa 100 Menschen begangen haben. Diese Bezeichnung haben sie als Umschreibung für das erzwungene Verschwindenlassen von Personen und ihre anschließende Folterung verwendet. Dieses kriminelle Vorgehen und die von den Beschuldigten verfolgte Praxis sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit und verletzten das Statut von Rom mit dem der I.C.C. gegründet wurde [s. http://untreaty.un.org/cod/icc/statute/romefra.htm].
Die Vereinigten Staaten haben ihre Unterschrift unter das Statut von Rom zurückgezogen. Dennoch haben die Beschuldigten Taten angeordnet und sind deshalb auch für sie verantwortlich, die nach dem Statut des I.C.C. als Verbrechen zu werten sind – und zwar innerhalb der jeweiligen Territorien vieler I.C.C.-Mitgliedstaaten, darunter auch mehrerer in Europa. Folglich ist der I.C.C. nach Artikel 12 (2) (a) seines Statuts verpflichtet, die Beschuldigten für ihre Verbrechen, die sie in I.C.C.-Mitgliedstaaten begangen haben, juristisch zu verfolgen.
Die Klage fordert 1., dass der I.C.C.-Ankläger nach Artikel 15 (1) des Statuts von Rom eine eigene Untersuchung gegen die Beschuldigten einleitet, und 2. dass der I.C.C.-Ankläger nach Artikel 15 (3) des Statuts von Rom “auch bei der für die Vorprüfung zuständigen Kammer des I.C.C. einen formellen Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens gegen die Beschuldigten” stellt.
Aus den gleichen Gründen riskieren auch höchstrangige Vertreter der Obama-Regierung eine Anklage in einem Folgeverfahren vor dem I.C.C., wenn sie die kriminelle Politik der Beschuldigten und die Praxis der “Extraordinary Renditions”, die von der Obama-Regierung fortgeführt wird, nicht sofort beenden.
Die Klage schließt mit der Forderung, dass der I.C.C seinem Ankläger internationale Haftbefehle gegen die Beschuldigten ausstellen soll, wie es die Artikel 58 (1) (a), 58 (1) (b) (i), 58 (1) (b) (ii), und 58 (1) (b) (iii) des Statuts von Rom vorsehen.
Wenn Sie die Klage unterstützen wollen, können Sie sich mit dem Büro des I.C.C.-Anklägers per Brief, Fax oder E-Mail über die in rot angegebene Anschrift in Verbindung setzen.
Francis A. Boyle
Professor für Völkerrecht
Law Building
504 East Pennsylvania Avenue
Champaign, Illinois 61820
Telefon: 217-333-7954
Fax: 217-244-1478
The Honorable Luis Moreno-Ocampo
Office of the Prosecutor
International Criminal Court
Post Office Box 19519
2500 CM, The Hague
The Netherlands
Fax No.: 31-70-515-8555
Email: OTP.InformationDesk@icc-cpi.int
(Wir haben das Schreiben komplett übersetzt und mit einer Erläuterung und Links in ausnahmsweise eckigen Klammern versehen, um uns von den Angaben zu Artikeln des Statuts von Rom zu unterscheiden, die auch runde Klammern enthalten.)
Quelle und Übersetzung: Wolfgang Jung, luftpost-kl.de
Aufruhr (Dänemark): Der Prozeß nähert sich!
Prozeßbeginn am 3. Dezember in Kopenhagen
Der Prozeß gegen die dänische Vereiningung Oprør (Aufruhr) wegen Unterstützung von Widerstandsbewegungen nähert sich. Es droht Gefängnisstrafe. Der Prozeß findet im Kopenhagener Stadtgericht am 3. und 7. Dezember 2009 und am 8. Januar 2010 statt. Das Urteil wird am 8. Februar 2010 verlesen.
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Das Ziel von Oprør (2004 gegründet) ist es, die ”Terroristen-Gesetzgebung” sowohl in Dänemark als auch international in Frage zu stellen.
Die Terroristen-Gesetzgebung beabsichtigt, progressive Organisationen, Widerstandsbewegungen, Gewerkschaften und Solidaritätsbewegungen in der ganzen Welt zu unterminieren.
Wir rufen alle Bewegungen zur Unterstützung auf, um:
- das Recht der Völker, gegen illegitime Regierungen und fremde Besatzung Widerstand zu leisten!
- das Recht der Völker, gegen Unterdrückung zu den Waffen zu greifen, wenn alle anderen Mittel erschöpft sind!
Die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) ist seit Jahrzehnten ein Führer des Kampfes des palästinensischen Volkes gewesen und in den legitimen Kampf gegen die Besatzungstruppen verwickelt. Wir unterstützen die Volksfront (PFLP) in ihrem Kampf für einen weltlichen demokratischen Staat für alle. Sie kann in keiner Weise als ”terroristische Organisation” bezeichnet werden.
Die FARC (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Columbia – Bewaffnete Revolutionäre Kräfte von Kolumbien) haben seit Jahrzehnten für die demokratischen Rechte und die Gleichheit des Volkes gearbeitet und gekämpft. Das gegenwärtige Regime hat mit Unterstützung der USA und in Allianz mit den ”Todesschwadronen”, die von den Großgrundbesitzern und den Drogenkartellen kontrolliert werden, ständig die Führer und Mitglieder der Gewerkschaften, politische Aktivisten, Studenten- und Bauernorganisationen von Kolumbien verfolgt. Mehrere lateinamerikanische Staaten haben einen Frieden ausgehandelt, indem sie aufständische Truppen legalisierten und ihnen erlaubten, an einem offenen politischen Prozeß teilzunehmen. Die Kriminalisierung der FARC verhindert eine politische Lösung in Kolumbien.

In Dänemark stellt man zunehmend die ”Terroristen-Gesetzgebung” in Frage, eine wachsende Herausforderung, die Oprør bemüht war zu schaffen und deren Teil sie ist.
In enger Zusammenarbeit mit uns hat die Organisation Fighters + Lovers die ”Terroristen” -Gesetzgebung herausgefordert, indem sie T-shirts zur Unterstützung der FARC und der PFLP verkaufte. Am 18. September 2008 hat das Landesgericht ((Landsretten) das nicht-schuldig Urteil des Kopenhagener Stadtgerichtes umgestoßen, und fünf Mitglieder zu Gefängnisstrafen zwischen 60 Tagen und sechs Monaten verurteilt. Im März 2009 hat das Oberste Gericht (Højesteret) die Gefängnisstrafe in bedingten Strafaufschub verwandelt und äußerte Zweifel in Bezug auf die Gesetzgebung an sich.
Das Thema Terrorismus, Widerstand und Befreiungsbewegungen ist zunehmend Gegenstand der Diskussion geworden.
Nicht zuletzt auch die Frage der dänischen Widerstandsbewegung gegen die Besatzung im Zweiten Weltkrieg. Damals wurde sie von der Besatungsmacht und ihren dänischen Verbündeten als ”terroristisch” bezeichnet. Die Horeserœd-Stutthof Vereinigung, die aus der Widerstandsbewegung und ihren nachfolgenden Generationen erwachsen ist, hat die Debatte beschleunigt. Seit 2006 hat die Horeserœd-Stutthof Vereinigung wiederholt finanzielle Unterstützung für die FARC und die PFLP geleistet und das Justizministerium darüber informiert. Bis jetzt hat das Justizministerium nicht reagiert, was eine Heuchelei bei der gegenwärtigen Durchsetzung der ”Terroristen”-Gesetzgebung offenlegt.
Eine internationale Gruppe innerhalb der Gewerschaft Holzindustrie und Bauwesen (TIB) in Kopenhagen hat auch finanzielle Unterstützung für die Widerstandsbewegung in Kolumbien geleistet. Sie bezieht sich auf frühere Erfahrungen: Unterstützung für die Befreiungsbewegungen Vietnams und Südafrikas, damals eine Herausforderung der herrschenden Politik der Regierungen. Bis jetzt hat es keine juristischen Reaktion gegeben.
In dem näher rückenden Fall gegen Oprør wird selbst eine Freisprechung den Fall nicht lösen. International wird die ”Terroristen”-Gesetzgebung eine globale Herausforderung der Menschenrechte bleiben. Auch eine Verurteilung wird unser Ziel nicht verändern: die weitere Unterstützung des Rechtes auf Widerstand und Solidarität in der ganzen Welt.
Palästina und Kolumbien sind der Fokus, den wir gewählt haben. Von der Türkei bis Kurdistan, vom Baskenland bis zu den Philippinen gibt es viele andere, die wir auch hätten wählen können. Ein wichtiges Kriterium für unsere Wahl ist, daß Befreiungsbewegungen weltliche, demokratische und humanistische Ziele gemeinsam mit ihren Völkern befördern.
Durch die gegenwärtige Terroristen-Gesetzgebung haben sich Staaten bemüht, die Freiheit der Rede und die politischen Rechte ihrer Bürger einzuschränken. Das Recht, moralische und materielle Unterstützung für Befreiungsbewegungen in der ganzen Welt zu leisten, ist bedroht. Die bürgerlichen und gewerkschaftlichen Rechte der Bürger, legitime Kämpfe für Wohlfahrt und demokratische Reformen werden auch zunehmend eingeschränkt.
Oprør appelliert an alle Bewegungen für Demokratie und internationale Solidarität, uns in der Herausforderung der nationalen und übernationalen Terroristen-Gesetzgebung und dem sogenannten ”globalen Krieg gegen den Terror” beizustehen.
Demonstrationen vor dänischen Botschaften mit Forderung nach Freisprechung von Oprør im kommenden Prozeß würden willkommen sein sowie Protestschreiben an das Justiz- und Außenministerium.
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Justizministerium:
Slotsholmsgade 10
DK-1216 Kopenhagen K
Telefon: +45 / 72 26 84 00
Telefax +45 / 33 93 35 10
Email: jm@jm.dk
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Außenministerium:
Asiatisk Plads 2
DK-1448 Kopenhagen K
Telefon: +45/ 33 92 00 00
Telefax: +45/ 32 54 05 33
E-mail: um@um.dk
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Kontakt zu Oprør:: info[at]opror[dot]net
Quelle: Rebellion (Denmark): The Court Case is Approaching!
Originalartikel veröffentlicht am 20.11.2009
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